Gemeindeorgane

Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat, der Gemeindevorstand (in Stadtgemeinden der Stadtrat), die für wirtschaftliche Unternehmen (beispielsweise E-Werk) und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (beispielsweise Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft, Errichtung und Verwaltung von Wohn- und Geschäftsgebäuden) eingerichteten Ausschüsse und der Bürgermeister. 

Gemeinderat, Gemeindevorstand und Ausschüsse sind Kollegialorgane (mehrere Personen treffen die Entscheidung), der Bürgermeister ist ein monokratisches Organ (eine Person trifft die Entscheidung). Gemeinderat, Gemeindevorstand, die für wirtschaftliche Unternehmen und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit eingerichteten Ausschüsse und der Bürgermeister sind selbstständige Organe (treffen verbindliche Entscheidungen), die übrigen Ausschüsse, der Ortsvorsteher und das Gemeindeamt sind Hilfsorgane (haben vorberatende und antragstellende, kontrollierende, vorbereitende und ausführende Aufgaben wahrzunehmen).