Rechnungsabschluss

Beim Rechnungsabschluss handelt es sich um den gesamten Finanzbericht einer Gemeinde oder eines Landes für ein Jahr. Der Rechnungsabschluss wird nach den geltenden Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen erstellt, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - "VRV"). Der Rechnungsabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets, der Finanzierungsrechnung für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets und der Vermögensrechnung für den Gesamthaushalt.


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