Hundesteuer

Die Hundesteuer wird nach dem Finanzausgleichsgesetz i.d.g.F. verwaltet.

Der Abgabenpflicht unterliegt das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet. Zur Entrichtung der Abgabe ist der Halter des Hundes verpflichtet.

Höhe der Abgabe

Die Höhe der Abgabe beträgt EUR 100,00 jährlich pro Hund und wird vierteljährlich zur Zahlung vorgeschrieben.

  

RECHTSGRUNDLAGEN