Kanalgebühren

Die Gemeinde Umhausen erhebt aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes i.d.g.F. zur Deckung der einmaligen Kosten der Herstellung, der Instandhaltung, der Erneuerung, des Betriebes und der Verwaltung der Gemeindekanalanlage und der regionalen Abwasserbeseitigungsanlage des Abwasserverbandes "Vorderes Ötztal" folgende Gebühren:

Anschlussgebühr als einmalige Gebühr

  • Für alle an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Grundstücke errichteten Gebäude im Sinne der Tiroler Bauordnung: EUR 6,35/m³ (inkl. Ust.) umbauten Raum
  • Für Schwimmbecken im Freien oder geschlossenen Räumen: EUR 8,80/m³ Rauminhalt des Beckens
  • Für Campingplätze: EUR 66,00/Standplatz

Kanalbenützungsgebühr als laufende Gebühr

  • Bemessungsgrundlage für die Kanalbenützungsgebühr ist der durch die Wasserzähler gemessene Wasserverbrauch.
  • Mindestbemessungsgrundlage: 50m³/Jahr
  • EUR 2,36 (ab 01.09.2024 EUR 2,53 inkl. USt.)/m³ Wasserverbrauch

  

FORMULARE

 

RECHTSGRUNDLAGEN