Kindergartengebühren

Die Gemeinde Umhausen hebt aufgrund des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz i.d.g.F. zur teilweisen Kostendeckung Kindergartengebühren ein. 


Betreuungsgebühr für die Zeit der Besuchspflicht während des Kindergartenjahres 

  • keine Gebühr für 3-, 4- und 5-jährige Kinder für die Zeit der Besuchspflicht während des Kindergartenjahres am Vormittag (07:00-12:00 Uhr)
  • EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Nachmittag (ab 12:00 Uhr)


Betreuungsgebühr für die Zeit außerhalb des Kindergartenjahres (Ferien)

  • EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Vormittag (07:00-12:00 Uhr)
  • EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Nachmittag (13:00-18:00 Uhr)


Verpflegungsbeitrag (Mittagstisch)

  • EUR 5,15 pro angemeldetem Mittagessen


Unkostenbeitrag Bastelgeld (treuhänderische Einhebung durch Kindergartenleitung)

  • EUR 10,00 pro Monat


RECHTSGRUNDLAGEN