Kinderkrippengebühren

Die Gemeinde Umhausen hebt aufgrund des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz i.d.g.F. zur teilweisen Kostendeckung Kinderkrippengebühren ein. 


Betreuungsgebühr für die Zeit der Besuchspflicht während des Kinderkrippenjahres 

  • EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Vormittag (07:00-12:00 Uhr)
  • EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Nachmittag (ab 12:00 Uhr)


Betreuungsgebühr für die Zeit außerhalb des Kinderkrippenjahres (Ferien)

  • EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Vormittag (07:00-12:00 Uhr)
  • EUR 5,00 pro angemeldetem Besuchstag am Nachmittag (13:00-18:00 Uhr)


Verpflegungsbeitrag (Mittagstisch)

  • EUR 5,15 pro angemeldetem Mittagessen


Unkostenbeitrag Bastelgeld (treuhänderische Einhebung durch Kinderkrippenleitung)

  • EUR 10,00 pro Monat


RECHTSGRUNDLAGEN