Hundehaltung in Umhausen

Bei der Anmeldung eines Hundes ist der Hundepass sowie die Bescheinigung eines Versicherungsnachweises vorzulegen. Hundehalter, die erstmals einen Hund anmelden, müssen zusätzlich den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. 

Für die Abmeldung werden keine Unterlagen benötigt. 

Leinenzwang & Hundekotaufnahmepflicht

Der Gemeinderat der Gemeinde Umhausen hat eine Verordnung über Pflichten der Hundehalter erlassen. Diese Verordnung sieht im Wesentlichen folgendes vor: 
 

a) Leinenzwang:

  • Niederthai Bergmahderweg sowie der Weg ins Horlach- und Grastal bis zur Schweinfurterhütte
  • Ötztalradweg außerhalb der geschlossenen Ortschaft (von Köflerbrücke bis Tumpen Grube)
  • Bereich Badesee, Ötzidorf und Greifvogelpark

 

b) Hundekotaufnahmepflicht im gesamten Gemeindegebiet

 

Verordnung über Pflichten der Hundehalter

Hundesteuerverordnung

 

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