Tirol-Zuschuss 2023

31.03.2023 09:44

heizkosten

Der Tirol-Zuschuss, der von 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2023 zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt. 

Wenn Ihnen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausgezahlt wurde, bekommen Sie ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag zugeschickt – dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden. Auch an Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen wird ein Formular zum Wohnkostenzuschuss zugeschickt, das ausgefüllt und anschließend an das Land Tirol retourniert werden muss.

Neuanträge können ab sofort bis 31. Oktober 2023 im Gemeindeamt gestellt werden. Erforderliche Unterlagen: Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller volljährigen im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen sowie Alimente.


Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss: 
•    € 1.100,-- pro Monat für alleinstehende Personen
•    € 1.700,-- pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
•    € 300,-- pro Monat für jede weitere Person
Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen. Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt € 250,--.


Nettoeinkommensgrenzen Wohnkostenzuschuss:
Die Höhe der Förderung für den Haushalt ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße. Die Höhe richtet sich nach den nachstehend angeführten Einkommensobergrenzen:
Einkommensgrenze I:
•    € 1.100,-- pro Monat für alleinstehende Personen
•    € 1.700,-- pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
•    € 450,-- pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses I (Einkommensgrenze I) beträgt einmalig:
•    1 Personen-Haushalt € 350,--
•    2 Personen-Haushalt € 450,--
•    weitere Personen – Erhöhung um je € 100,--. 

Einkommensgrenze II:
•    € 1.500,-- pro Monat für alleinstehende Personen
•    € 2.200,-- pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
•    € 300,-- pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses II (Einkommensgrenze II) beträgt einmalig:
•    1 Personen-Haushalt € 300,--
•    2 Personen-Haushalt € 375,--
•    weitere Personen – Erhöhung um je € 75,--.

Einkommensgrenze III:
•    € 2.000,-- pro Monat für alleinstehende Personen
•    € 2.800,-- pro Monat für Ehepaare und Lebens- und Wohngemeinschaften
•    € 300,-- pro Monat für jede weitere Person
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses III (Einkommensgrenze III) beträgt einmalig:
•    1 Personen-Haushalt € 250,--
•    2 Personen-Haushalt € 300,--
•    weitere Personen – Erhöhung um je € 50,--.
Nicht bezugsberechtigt sind Bezieher einer Grundversorgungsleistung sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.

Wie die Antragstellung funktioniert, wird in einem kurzen Video des Landes Tirol erklärt: Erklärvideo

31.03.2023