Fertigstellungsmeldung von Photovoltaikanlagen

16.11.2023 09:28

photovoltaik

Seit 01.09.2023 müssen Photovoltaikanlagen, für die weder eine Bewilligungs- noch eine Anzeigepflicht besteht, nach der Fertigstellung der Baubehörde gemeldet werden. Die Meldeverpflichtung des Bauherrn wurde vorgesehen, um der Behörde ausreichende Informationen auch über den Bestand jener Photovoltaikanlagen, für die weder eine Bewilligungs- noch eine Anzeigepflicht besteht, zu verschaffen und um die von solchen Anlagen wegen der bestehenden elektrischen Spannungen ausgehenden Gefahren in verschiedenen Situationen ausreichend berücksichtigen zu können. Derartige Informationen sind besonders für die Feuerwehren für einsatztaktische Überlegungen bzw. im Einzelfall notwendig

16.11.2023