Freizeitwohnsitz- & Leerstandsabgabe

Die Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe wird aufgrund des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes verordnet. Der Abgabenpflicht unterliegt die Verwendung eines Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz.

 

Freizeitwohnsitz - und Leerstandsabgabenverordnung

Erklärung zur Leerstandsabgabe

Erklärung Freizeitwohnsitzabgabe

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