Abwassergebühren

Die Gemeinde Umhausen erhebt aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes i.d.g.F. zur Deckung der einmaligen Kosten der Herstellung, der Instandhaltung, der Erneuerung, des Betriebes und der Verwaltung der Gemeindekanalanlage und der regionalen Abwasserbeseitigungsanlage des Abwasserverbandes "Vorderes Ötztal" Gebühren.

Kanalgebührenordnung

Kanalordnung

 



Für die Bewässerung von Nutz- und Ziergärten werden auf Antrag folgende pauschale Freimengen von der Berechnung der Kanalbenützungsgebühr ausgenommen:
Gartenanlagen (Grünflächen) 20 – 200 m²: 5 m³ 
Gartenanlagen (Grünflächen) über 200 m²: 10 m³ 
Die Freimenge gilt nur, wenn kein Bachwasser, Grundwasser, gesammeltes Regenwasser aus Klärgruben oder sonstigen Anlagen verwendet wird.

Antrag Gießwasserbefreiung

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